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bis 30. Juni 2023

Kulturfonds "Energie" des Bundes: Antragstellung für das I. Quartal 2023

Um gestiegene Energiekosten von Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltenden abzufedern, stellt der Bund über den Kulturfonds „Energie“ für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche als auch privatrechtliche Akteur*innen. Der Kulturfonds Energie berücksichtigt die Kosten für Gas, Fernwärme und Strom.

Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Bei der Berechnung der Fördersumme werden die Wirkungen der Preisbremsen und das allgemeine Einsparziel von mindestens 20 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt – der konkrete Nachweis einer bestimmten Einsparleistung wird jedoch nicht vorausgesetzt.

Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Dieses vom Bund finanzierte und von Bund und Ländern entwickelte Hilfsprogramm baut auf den bereits erprobten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt durch die örtlich zuständigen Länder.

Die Frist zur Antragstellung für das erste Quartal 2023 endet am 30. Juni 2023.

Sollten bis dahin Unterlagen von den Energieanbietern fehlen, ist es möglich einen fiktiven Preiswert einzutragen mit dem Hinweis, dass die korrekten Unterlagen nachgereicht werden.
Wichtig ist, dass die Frist bis zum 30. Juni eingehalten wird. Die Bagatellgrenze für Kultureinrichtungen wurde von 500 Euro auf 250 Euro gesenkt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website: https://www.kulturfonds-energie.de

 

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