Die gültigen Regelungen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten müssen eingehalten werden.
a.) Corona-Arbeitsschutzverordnung:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 21. Januar 2021 die "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung" verordnet. Die Verordnung wurde am 22. Januar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist daher am 27. Januar 2021 in Kraft getreten. Sie gilt vorläufig bis zum 15. März 2021.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21.01.2021
Den entsprechenden Referentenentwurf mit Begründungen und Erläuterungen finden Sie hier.
Nach der Verordnung gelten folgende Regelungen:
Diese Regeln gelten bereits bisher:
Innerhalb der Corona-Verordnung wird der Arbeitsschutz insb. in § 8 CoronaVO geregelt.
Bitte beachten Sie unbedingt auch weitere gesetzliche Regelungen.
b.) Wichtige Richtlinien / Standards / Empfehlungen:
c.) Informationensseiten / FAQ zum Arbeitsschutz:
Die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema 'Arbeitsschutz während
der Corona-Krise' finden Sie unter den folgenden Links:
Allgemeine Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Corona-Pandemie rund um das
Thema "Arbeit" finden Sie hier:
Corona-Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales