
Landesmuseum Württemberg
(Foto: Landesmuseum Württemberg, Hendrik Zwietasch)

CORONAVIRUS-PANDEMIE: INFORMATIONEN FÜR MUSEEN
Die Corona-Pandemie ist eine so noch nie gekannte Aufgabe für Politik, Verwaltung und die gesamte Gesellschaft.
Auch wir Museen erkennen die außergewöhnlich ernste Lage.
Über wichtige Entwicklungen im Museumsbereich im Verlauf der Corona-Krise halten wir Sie auf dieser Seite
gerne auf dem Laufenden und verlinken auf weitere aktuelle Webseiten mit Informationen Dritter.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Informationen und Neuerungen erst dann online verfügbar machen,
wenn diese von der zuständigen Stelle offiziell bestätigt wurden.
Offizielle Seite der Landesregierung zur Corona-Pandemie: Corona-Portal Baden-Württemberg
Die letzte Aktualisierung erfolgte am: 01. Mai 2022
1 – EMPFEHLUNGEN FÜR DEN MUSEUMSBETRIEB
Ab dem 3. April 2022 sind die meisten Einschränkungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie aufgehoben worden.
Derzeit sind in Baden-Württemberg keine so genannten „Hotspot-Gebiete“ (gem. novellierten Infektionsschutzgesetz) von der Landesregierung auswiesen worden. Auflagen und Regelungen gibt es daher nur noch für besonders gefährdete Lebensbereiche wie zum Beispiel Krankenhäuser, Arztpraxen etc..
Hierzu gehören die Museen, einschließlich Freilichtmuseen und Ausstellungshäusern, städtischen Galerien sowie Gedenkstätten nicht. Daher entfallen die bisherigen Auflagen und Beschränkungen vollständig.
Allerdings gibt es derzeit noch immer eine sehr hohe Anzahl an Coronavirus-Infektionen.
Aufgrund einer internen Beratung und Rücksprache mit anderen Verbänden und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg haben wir nachfolgend einige Empfehlungen für den Museumsbetrieb zusammengestellt.
Die Pflicht zum Tragen einer Maske wurde aufgehoben.
Dennoch wird empfohlen, zumindest in Innenräumen weiterhin auf freiwilliger Basis eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Maske zu tragen.
Diese Empfehlung kann auch an die Besucher*innen weitergeben werden. Viele Menschen sind hierzu sicherlich bereit.
In Außenbereichen macht es ggf. Sinn ebenfalls eine Maske zu tragen, wenn ein Abstand von 1,5 m nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Die aktuelle Fassung der Corona-Verordnung enthält diese Empfehlung ebenfalls.
Sofern möglich und sinnvoll wird die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen weiterhin empfohlen.
Außerdem empfehlen wir weiterhin die Einhaltung bzw. Durchführung der allgemeinen Hygieneregeln wie z.B. das regelmäßige Lüften von Räumen und die Desinfektion von Oberflächen und Gegenständen etc.
Der Deutsche Museumsbund e.V. stellt auf seiner Website verschiedene Varianten von Informationsplakaten zur Verfügung:
zur Website - Deutscher Museumsbund e.V.
Die so genannte „3G-Regelung“ wurde aufgehoben. Besucher*innen müssen keine Impf-, Genesenen- oder Testzertifikate mehr vorlegen und die Prüfung der Nachweise durch das Museumspersonal fällt weg.
Dennoch macht es sicherlich weiterhin Sinn, wenn nur asymptomatische Personen das Museum besuchen.
Aufgrund des Auslaufens der rechtlichen Vorgaben liegt nun die Entscheidung über potenzielle Corona-Schutzmaßnahmen in der Eigenverantwortlichkeit der Museen und deren Museumsträgern.
Wir empfehlen den Museen daher, sich mit den jeweiligen Trägern abzustimmen, um ein gemeinsames Vorgehen zu ermöglichen.
Beispielsweise wäre es möglich, dass Kommunen eigenständige Corona-Schutzmaßnahmen für Ihre Einrichtungen festlegen, die auch in den Museen angewendet werden können/sollen.
In bestimmten Fällen und unter Berücksichtigung des individuellen Risikos kommt möglicherweise auch eine Regelung von Schutzmaßnahmen unter Anwendung des Hausrechts in Betracht.
Für Museumsführungen und andere Veranstaltungen gelten die oben genannten Empfehlungen ebenso.
2 – FAQS, INFORMATIONSSEITEN, GESETZE UND VERORDNUNGEN
Antworten auf häufig gestellte Fragen beantworten die Ministerien aus Baden-Württemberg hier:
- FAQ "Kulturbetrieb" - Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
- FAQ "Corona-Verordnung" - Staatsministerium Baden-Württemberg
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Die allgemeine Corona-Informationswebsite des Landesgesundheitsamts finden Sie hier: LGA – Corona-Infos
Den Corona-Lagebericht des Landesgesundheitsamts finden Sie hier: LGA – Corona-Lagebericht
Örtlich zuständiges Gesundheitsamt
Das örtlich zuständige Gesundheitsamt kann hier ermittelt werden: Gesundheitsämter in Baden-Württemberg
Aktuelle Zahlen beim Robert-Koch-Institut
Den für einen Land- oder Stadtkreis aktuell gemeldeten Sieben-Tage-Inzidenzwert finden Sie hier: zum Corona-Dashboard
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Infektionsschutzgesetz - Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
Gesetzgeber: Bundesgesetzgebung (Bundesrecht)
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV)
Verordnungsgeber: Bundesregierung
Coronavirus-Testverordnung (TestV)
Verordnungsgeber: Bundesministerium für Gesundheit
Den Arbeitsschutz betreffende Verordnungen finden Sie unter Punkt 3.
Die aktuelle Corona-Verordnung Baden-Württemberg enthält derzeit keine Auflagen und Regelungen mehr für den Museums- und Ausstellungsbetrieb. In § 2 Corona-Verordnung findet sich jedoch noch eine allgemeine Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung.
Corona-Verordnung (CoronaVO) vom 01. April 2022
Fassung gültig ab: 02. Mai 2022
Fassung gültig bis: voraussichtlich 30. Mai 2022
Verordnungsgeber: Landesregierung von Baden-Württemberg
Eine Übersicht über die bisherigen Änderungen/Fassungen der Corona-Verordnung finden Sie hier.
3 – ARBEITSSCHUTZ
Die "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung" wurde inhaltlich überarbeitet und die Gültigkeit verlängert.
Der Arbeitgeber ist nun in der Pflicht eine individuelle Gefährdungsanalyse bezüglich einer Infektion mit dem Corona-Virus für seine Beschäftigten durchzuführen.
Aufgrund der Ergebnisse aus dieser Gefährdungsanalyse bestimmt der Arbeitgeber dann die notwendigen Schutzmaßnahmen (z.B. Maskentragen) selbst.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Die Fassung der Verordnung gilt bis einschließlich 25. Mai 2022.
Die wesentlichen Bestimmungen der Verordnung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer
Maßnahmen-Übersicht zusammengefasst: zur BMAS-Website
Für die konkrete Berücksichtigung und Minimierung der Gefährdung bieten der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundes und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel Richtvorgaben:
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 22.02.2021) - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
(Konkretisierung des BMAS-Arbeitsschutzstandards vom 22.02.2021, Fassung: 24.11.2021)
Verschiedene technische Empfehlung finden Sie hier:
- Infektionsschutzgerechtes Lüften - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Mobile Luftreiniger (MLR) - Empfehlungen zu Auswahl und Betrieb
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet weiterführende Informationen auf seiner Website und beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema "Arbeitsschutz während der Corona-Krise":
- Allgemeine Informationsseite zum Arbeitssschutz während der Corona-Pandemie:
Zusätzliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes während der Pandemie - FAQ 'SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard':
Fragen und Antworten zum Arbeitsschutzstandard - FAQ 'Betrieblicher Infektionsschutz":
Betrieblicher Infektionsschutz - Antworten auf die häufigsten Fragen
Allgemeine Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema "Arbeiten während der Corona-Pandemie" gibt es hier: Corona-Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
4 – FÖRDERPROGRAMME, BERATUNG
Neben unserer eigenen Website finden Sie auch auf den folgenden Internetseiten Informationen zu Förderprogrammen:
- Deutscher Museumsbund e.V. - Hilfe für Museen
- Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg - Corona-Unterstützung Kultur
Der Sonderfonds unterstützt bei finanziellen Einbußen, die durch coronabedingte Einschränkungen, Verschiebungen oder Absagen von Veranstaltungen entstehen. Zu den förderfähigen Veranstaltungen zählen auch künstlerische oder kulturelle Ausstellungen, sofern für sie Eintritt verlangt wird.
Modul "Wirtschaftslichkeitshilfe":
Antragsberechtigt: alle Veranstalter*innen, auch in öffentlicher Trägerschaft
Frist: 31.12.2022
Hinweis: Um eine Unterstützung zu erhalten, muss die Veranstaltung im Vorfeld registriert werden.
Modul "Ausfallabsicherung":
Antragsberechtigt: alle Veranstalter*innen, ohne öffentliche Trägerschaft
Frist: 31.12.2022
Hinweis: Um eine Unterstützung zu erhalten, muss die Veranstaltung im Vorfeld registriert werden.
Alle Informationen, Förderbedingungen und die Online-Registrierung für Veranstaltungen finden unter:
Sonderfonds 'Kulturveranstaltungen'
NEUSTART Kultur ist ein Konjunkturprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Im Programmteil „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ werden Fördergelder für Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten zur Verfügung gestellt.
Gefördert werden investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen (ortsfeste und kulturelle Träger mit dezentralen Aktivitäten) sowie im Rahmen von Festivals und anderen kulturellen Veranstaltungen, die zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in deren öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen erforderlich sind, sowie projektbezogene Personal- und Sachausgaben.
Weitere Informationen, Förderbedingungen, ausführliche FAQ und die Online-Anstragsstellung finden Sie hier:
NEUSTART Kultur - Programmteil für Museen (DVA-Website)
Antragsfrist:
Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden. Die Projekte müssen bis 31.12.2022 abgeschlossen sein.
Die Bundesregierung hat für verschiedene Zielgruppen derzeit unterschiedliche Wirtschaftshilfsprogramme aufgelegt.
Alle Informationen zu den verschiedenen Hilfeprogramm mit ausführlichen Beschreibungen zur Antragsberechtigung, zur Antragsstellung etc. finden Sie direkt auf der folgenden Übersichtsseite:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Antragsfrist: siehe Website
Im Rahmen des Impulsprogramms "Kultur nach Corona" schreibt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine neue Fördertranche des Programms „Kunst trotz Abstand“ aus.
Ziel des Programms ist die Ermöglichung künstlerischer Veranstaltungen und Projekte, die Wiedergewinnung von Publikum und die Öffnung für aktuelle Themen und neue gesellschaftliche Bereiche.
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und die Online-Antragsstellung finden Sie auf der Ausschreibungsseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg in der Rubrik 'Kunst und Kultur' unter 'Förderprogramm
„Kunst trotz Abstand“':
Ausschreibungen und Preise – Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Antragsfrist: 17. Mai 2022
Im Rahmen des Impulsprogramms "Kultur nach Corona" schreibt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst das Investitionsprogramm "Zukunftsstark" aus .
Das Programm soll der Stärkung und Weiterentwicklung der kulturellen Infrastruktur für ein zukunftsorientiertes sowie zeitgemäßes Kulturangebot dienen.
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und die Online-Antragsstellung finden Sie auf der Ausschreibungsseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg in der Rubrik 'Kunst und Kultur' unter 'Investitionsprogramm "Zukunftsstark":
Ausschreibungen und Preise – Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Antragsfrist: 30. Juni 2022
Der Nothilfefonds wurde von der Landesregierung von Baden-Württemberg aufgelegt um eine existenzielle und dauerhafte Beschädigung der vielfältigen Kunst- und Kulturlandschaft in Baden-Württemberg aufgrund der Corona-Pandemie zuverhindern und um die Kultureinrichtungen in der Corona-Pandemie zu unterstützen.
Weitere Informationen zum Nothilfefonds finden Sie auf der Ausschreibungsseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg in der Rubrik 'Kunst und Kultur' unter 'Nothilfefonds Kunst und Kultur':
Ausschreibungen und Preise – Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Antragsfrist: siehe Website
5 – MUSEEN IN DER PANDEMIE
In einer öffentlichen Stellungnahme vom 02. Februar 2022 haben wir auf die Situation bei der Corona-Sonderzahlung an wissenschaftliche Volontär*innen hingewiesen:
Stellungnahme vom 02. Februar 2022
Mit einem offenen Brief vom 04. Dezember 2021 an die entsprechenden Ministerien der Landesregierung von
Baden-Württemberg haben wir die Rolle der Museen bei der Pandemiebewältigung erneut bekräftigt:
Offener Brief des Präsidenten vom 04. Dezember 2021
Der Vorstand des Museumsverbands Baden-Württemberg e.V. hat am 02. November 2020 eine Stellungnahme
zur Rolle der Museen in der Pandemiebewältigung und zur Museenschließung abgegeben:
Stellungnahme vom 02. November 2020
Die online durchgeführte Herbsttagung des Museumsverbands Baden-Württemberg e.V. am 13. Oktober 2020
beschäftigte sich mit der Situation der Museen in der Corona-Krise. Die Erkenntnisse der Tagung haben wir in einer Pressemitteilung zusammengefasst:
Pressemitteilung vom 16. Oktober 2020
Die Auswertung der vom Museumsverband im Mai 2020 durchgeführten Blitz-Umfrage finden Sie hier:
Blitz-Umfrage zur Situation der Museen in der Corona-Pandemie
Der Museumsverband Baden-Württemberg hat zur Wiederöffnung der Museen nach dem Lockdown im Frühjahr 2020 eine Handlungsempfehlung herausgegeben.
Handlungsempfehlung zur Wiederöffnung nach dem Lockdown 2020
Wichtiger Hinweis:
Die Handlungsempfehlung vom 22. April 2020 hat einen ausschließlichen Dokumentationscharakter. Sie ist nicht mehr aktuell und kann deshalb nicht in den Museen angewendet werden. Die aktuellen Empfehlungen für Museen finden Sie unter Punkt 1 auf dieser Seite.
Haftungsausschluss
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