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CORONAVIRUS-PANDEMIE: INFORMATIONEN FÜR MUSEEN

Die Corona-Pandemie ist eine so noch nie gekannte Aufgabe für Politik, Verwaltung und die gesamte Gesellschaft.
Auch wir Museen erkennen die außergewöhnlich ernste Lage.

Über wichtige Entwicklungen im Museumsbereich im Verlauf der Corona-Krise halten wir Sie auf dieser Seite
gerne auf dem Laufenden und verlinken auf weitere aktuelle Webseiten mit Informationen Dritter.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Informationen und Neuerungen erst dann online verfügbar machen,
wenn diese von der zuständigen Stelle offiziell bestätigt wurden.

Offizielle Seite der Landesregierung zur Corona-Pandemie: Corona-Portal Baden-Württemberg

Die letzte Aktualisierung erfolgte am:  30. Januar 2023

1 – MUSEUMSBETRIEB

Seit dem 3. April 2022 sind die meisten Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie aufgehoben worden.
Für den Publikumsverkehr in Museen, einschließlich Freilichtmuseen und Ausstellungshäuser, städtischen Galerien sowie Gedenkstätten in Baden-Württemberg gibt es aktuell keine Auflagen und Regelungen, sondern lediglich eine allgemeine Hygieneempfehlung. Diese findet sich in § 3 Corona-Verordnung Baden-Württemberg und enthält folgende Punkte:

  • Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen
  • eine ausreichende Hygiene
  • das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen Innenräumen
  • das regelmäßige Belüften von Innenräumen

Die Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzepts nach der Corona-Verordnung Baden-Württemberg ist weggefallen.
Für Museumsführungen und Veranstaltungen gibt es keine speziellen Auflagen mehr.

Der Deutsche Museumsbund e.V. stellt auf seiner Website verschiedene Varianten von Informationsplakaten zur Verfügung:
zur Website - Deutscher Museumsbund e.V.

 

 

Aufgrund des Auslaufens der rechtlichen Vorgaben liegt nun die Entscheidung über potenzielle Corona-Schutzmaßnahmen in der Eigenverantwortlichkeit der Museen und deren Museumsträgern.
Wir empfehlen den Museen daher, sich mit den jeweiligen Trägern abzustimmen, um ein gemeinsames Vorgehen zu ermöglichen.
Beispielsweise wäre es möglich, dass Kommunen eigenständige Corona-Schutzmaßnahmen für Ihre Einrichtungen festlegen, die auch in den Museen angewendet werden können/sollen.
In bestimmten Fällen und unter Berücksichtigung des individuellen Risikos kommt möglicherweise auch eine Regelung von Schutzmaßnahmen unter Anwendung des Hausrechts in Betracht.

 

2 – GESETZE UND VERORDNUNGEN, FAQS, INFORMATIONSSEITEN

Die aktuelle Corona-Verordnung Baden-Württemberg enthält derzeit keine Auflagen und Regelungen mehr für den Museums- und Ausstellungsbetrieb. In § 2 Corona-Verordnung findet sich jedoch eine allgemeine Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung.

Corona-Verordnung (CoronaVO) vom 27. September 2022

Fassung gültig ab: 31. Januar 2023

Fassung gültig bis: voraussichtlich 07. April 2023

Verordnungsgeber: Landesregierung von Baden-Württemberg

Eine Übersicht über die bisherigen Änderungen/Fassungen der Corona-Verordnung finden Sie hier.

 

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Gesetzgeber: Bundesgesetzgebung (Bundesrecht)

 

COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV)

Verordnungsgeber: Bundesregierung

 

Coronavirus-Testverordnung (TestV)

Verordnungsgeber: Bundesministerium für Gesundheit

 

Den Arbeitsschutz betreffende Verordnungen finden Sie unter Punkt 3.

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen beantworten die Ministerien aus Baden-Württemberg hier:

 

Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg

Den Corona-Lagebericht des Landesgesundheitsamts finden Sie hier: LGA Corona-Lagebericht

Aktuelle Zahlen beim Robert-Koch-Institut

Den für einen Land- oder Stadtkreis aktuell gemeldeten Sieben-Tage-Inzidenzwert finden Sie hier:  zum Corona-Dashboard

Örtlich zuständiges Gesundheitsamt

Das örtlich zuständige Gesundheitsamt kann hier ermittelt werden: Gesundheitsämter in Baden-Württemberg

 

3 – ARBEITSSCHUTZ, SCHUTZ DER MITARBEITER*INNEN

Mit Wirkung zum 02. Februar 2023 wurde die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) aufgehoben.
An deren Stelle treten allgemeine Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz, welche wir nachfolgend verlinkt haben.
Arbeitgeber und Beschäftigte können künftig eigen­verantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektions­schutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.

Die Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) finden Sie hier:

Die Informationsseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit Empfehlungen und Informationen rund um das Coronavirus finden Sie hier:

 

 

4 – FÖRDERPROGRAMME

NEUSTART Kultur ist ein Konjunkturprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Im Programmteil „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ werden Fördergelder für Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten zur Verfügung gestellt.

Gefördert werden investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen (ortsfeste und kulturelle Träger mit dezentralen Aktivitäten) sowie im Rahmen von Festivals und anderen kulturellen Veranstaltungen, die zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in deren öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen erforderlich sind, sowie projektbezogene Personal- und Sachausgaben.

Weitere Informationen, Förderbedingungen, ausführliche FAQ und die Online-Anstragsstellung finden Sie hier:

NEUSTART Kultur - Programmteil für Museen (DVA-Website)

Antragsfrist:
Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden. Die Projekte müssen bis 30.06.2023 abgeschlossen sein.

 

 

5 – MUSEEN IN DER PANDEMIE

In einer öffentlichen Stellungnahme vom 02. Februar 2022 haben wir auf die Situation bei der Corona-Sonderzahlung an wissenschaftliche Volontär*innen hingewiesen:

Stellungnahme vom 02. Februar 2022

 

Mit einem offenen Brief vom 04. Dezember 2021 an die entsprechenden Ministerien der Landesregierung von
Baden-Württemberg haben wir die Rolle der Museen bei der Pandemiebewältigung erneut bekräftigt:

Offener Brief des Präsidenten vom 04. Dezember 2021

 

Der Vorstand des Museumsverbands Baden-Württemberg e.V. hat am 02. November 2020 eine Stellungnahme
zur Rolle der Museen in der Pandemiebewältigung und zur Museenschließung abgegeben:

Stellungnahme vom 02. November 2020

 

Die online durchgeführte Herbsttagung des Museumsverbands Baden-Württemberg e.V. am 13. Oktober 2020
beschäftigte sich mit der Situation der Museen in der Corona-Krise. Die Erkenntnisse der Tagung haben wir in einer Pressemitteilung zusammengefasst:

Pressemitteilung vom 16. Oktober 2020

 

Die Auswertung der vom Museumsverband im Mai 2020 durchgeführten Blitz-Umfrage finden Sie hier:

Blitz-Umfrage zur Situation der Museen in der Corona-Pandemie

 

Der Museumsverband Baden-Württemberg hat zur Wiederöffnung der Museen nach dem Lockdown im Frühjahr 2020 eine Handlungsempfehlung herausgegeben.

Handlungsempfehlung zur Wiederöffnung nach dem Lockdown 2020

Wichtiger Hinweis:
Die Handlungsempfehlung vom 22. April 2020 hat einen ausschließlichen Dokumentationscharakter. Sie ist nicht mehr aktuell und kann deshalb nicht in den Museen angewendet werden.  Die aktuellen Empfehlungen für Museen finden Sie unter Punkt 1 auf dieser Seite.

 

 

 

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