Auf dieser Seite informieren wir über wichtige Ereignisse und Änderungen im Museumsbereich zum Verlauf
der Corona-Krise. Wir bitten um Verständnis, dass wir Informationen erst dann online verfügbar machen,
wenn diese von den offiziell zuständigen Stellen mitgeteilt bzw. bestätigt wurden.
Die Inhalte haben wir sorgfältig geprüft, eine rechtliche Haftung können wir aber nicht übernehmen.
letzte Aktualisierung: 23. Januar 2021
1.) Museumsschließungen und Veranstaltungsuntersagung im Januar und Februar 2021:
Diese im Oktober 2020 von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie beschlossenen Maßnahmen wurden bereits mehrfach verlängert und verschärft.
Seit dem 02. November 2020 sind die Museen in Baden-Württemberg daher für den Publikumsverkehr geschlossen.
Auf einem Bund-Länder-Treffen am 19. Januar 2021 wurde eine erneute Verlängerung und Verschärfung der Maßnahmen bis einschließlich 14. Februar 2021 vereinbart.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat daher am 23. Januar 2021 eine erneute Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Die neue Fassung der Corona-Verordnung gilt bis einschließlich 14. Februar 2021.
Rechtsgrundlage für die Schließung (Betriebsuntersagung) der Museen und ähnlicher Einrichtungen für den Publikumsverkehr ist § 13 Absatz 1 der aktuellen Corona-Verordnung, die Veranstaltungsuntersagung ist in
§ 10 Absatz 3 Nummer 1 der Corona-Verordnung geregelt.
2.) Corona-Verordnung / FAQ:
Die aktuelle Corona-Verordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg finden Sie hier:
Eine Übersicht über die bisherigen Änderungen/Fassungen der Corona-Verordnung finden Sie hier.
Die FAQ der Ministerien beantworten darüber hinaus häufig gestellte Fragen:
3.) Arbeitsschutz - Schutz der Beschäftigten:
Die gültigen Regelungen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten müssen eingehalten werden.
a.) Corona-Arbeitsschutzverordnung:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 20. Januar 2021 die "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung" verordnet. Diese tritt am fünften Tag nach ihrer Verkündigung in Kraft und gilt vorläufig bis zum 15. März 2021.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Verordnungsentwurf vom 20.01.2021)
Nach der Verordnung gelten folgende Regelungen:
Diese Regeln gelten bereits bisher:
Innerhalb der Corona-Verordnung wird der Arbeitsschutz insb. in § 8 CoronaVO geregelt.
Bitte beachten Sie unbedingt auch weitere gesetzliche Regelungen.
b.) Wichtige Richtlinien / Standards / Empfehlungen:
c.) Informationensseiten / FAQ zum Arbeitsschutz:
Die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema 'Arbeitsschutz während
der Corona-Krise' finden Sie unter den folgenden Links:
Allgemeine Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Corona-Pandemie rund um das
Thema "Arbeit" finden Sie hier:
Corona-Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
4.) Hinweise auf Förderprogramme:
a.) November- und Dezemberhilfe: Antragsfristen verlängert
Die Bundesregierung hat ein Hilfsprogramm für Institutionen und Selbstständige aufgelegt, die von den
Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie (insb. angeordnete Schließungen) direkt oder indirekt
betroffen waren.
Antragsberechtigt in diesem Programm sind neben privaten Institutionen auch öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen. Die Organisationsform und die Trägerschaft sind nicht entscheidend.
Grundsätzlich sind auch Landesbetriebe oder kommunale Eigen- und Regiebetriebe antragsberechtigt.
Maßgeblich ist, dass diese Einrichtungen seit November 2020 per Verordnung geschlossen wurden und
hierdurch Umsatzeinbrüche erlitten haben. Ein Liquiditätsengpass ist nicht erforderlich.
Die Höhe der Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe kann bis zu 75 Prozent des jeweiligen Vergleichsumsatzes betragen.
Bitte beachten Sie unbedingt folgende Hinweise:
• Museen in öffentlicher Trägerschaft raten wir dringend, sich mit der zuständigen Kämmerei/Finanzabteilung
abzustimmen und den Antrag in Zusammenarbeit vorzubereiten. Dort kann auch geprüft werden, ob auch ein
erweiterter Antrag für Einrichtungen unter der gleichen Trägerschaft sinnvoll ist.
• Da das Unterstützungsprogramm offensichtlich für viele Museen/Institutionen unterschiedlicher Größen greift,
sollte der Aufwand für den Antrag nicht gescheut werden und die zuständige Kämmerei/Finanzabteilung
hierzu auch animiert werden.
• Die Antragsstellung ist nur durch einen sog. prüfenden Dritten (Steuerberater/in, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt,
vereidigte/r Buchprüfer/in, Wirtschaftsprüfer/in) möglich. Für Soloselbstständige gelten unter gewissen
Voraussetzungen Ausnahmen von dieser Regelung.
Die Antragsfristen für die November- und Dezemberhilfe wurde bis zum 30. April 2021 verlängert.
Alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie direkt auf der folgenden Website:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
b.) Nothilfefonds Kunst und Kultur
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg weist auf den
'Nothilfefonds Kunst und Kultur' hin.
Weitere Informationen finden Sie auf der Ausschreibungsseite des Ministeriums unter der Rubrik
'Kunst und Kultur' und dort unter 'Nothilfefonds Kunst und Kultur'.
c.) Übersicht Förderprogramme / Unterstützungsmaßnahmen
Bundes- und Landesregierung, sowie private Stiftungen haben Förderprogramme auferlegt.
Einen guten aktuellen Überblick bieten folgende Webseiten:
Deutscher Museumsbund e.V.
(https://www.museumsbund.de/hilfen-fuer-museen)
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
(https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/corona-unterstuetzung-kultur/)
5.) Situation der Museen in der Corona-Krise:
Der Vorstand des Museumsverbands Baden-Württemberg e.V. hat am 02.11.2020 eine Stellungnahme
zur Rolle der Museen in der Pandemiebewältigung und zur Museenschließung abgegeben:
Stellungnahme vom 02. November 2020
Die online durchgeführte Herbsttagung des Museumsverbands Baden-Württemberg e.V. am 13.10.2020
beschäftigte sich mit der Situation der Museen in der Corona-Krise. Die Erkenntnisse der Tagung haben wir in einer Pressemitteilung zusammengefasst:
Pressemitteilung vom 16. Oktober 2020
Die Auswertung der vom Museumsverband im Mai 2020 durchgeführten Blitz-Umfrage finden Sie hier:
Blitz-Umfrage zur Situation der Museen in der Corona-Pandemie
Bereits im April 2020 hatte der Museumsverband Baden-Württemberg e.V. eine Handlungsempfehlung zur Wiederöffnung von Museen herausgegeben:
Handlungsempfehlung zur Wiederöffung von Museen vom 22. April 2020